Risikokapital
Die Zahl der Venture-Capital-Gesellschaften ist in der Schweiz stark gewachsen. Waren es früher in der Schweiz vor allem private Investoren, die einen substanziellen Anteil der Mittel bereitstellten, so sind es heute staatliche Institutionen (24,5 %),
Versicherungsgesellschaften (22 %) und Pensionskassen (18,7 %). Auch die Bundesbehörden unterstützen mit dem Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften (RKG) die Bereitstellung von Venture Capital mit zweierlei Steuererleichterungen:
- Anerkannte RKG werden bei der Gründung und Kapitalerhöhung von der Emissionsabgabe befreit. Sie haben zudem Vorteile bei der direkten Besteuerung auf Bundesebene dank einem tieferen Schwellenwert für die Geltendmachung des
Beteiligungsabzuges. - Privatpersonen geniessen als Business Angels (BA), welche neuen Unternehmen bei der Gründung und Entwicklung beistehen, Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer, wenn sie zur Vorbereitung der Gründung von Start-up-Unternehmungen nachrangige Darlehen aus dem Privatvermögen gewähren.
Das Angebot an VC- und VC-ähnlichen Finanzierungsmitteln und -möglichkeiten ist wechselnd und darum recht wenig transparent. Deshalb unterhalten Hochschulen, Beratungsunternehmen und Wirtschaftskreise gemeinsam verschiedene, auch elektronische Plattformen, um Unternehmer mit Investoren zusammenzubringen.














